Whistleblower
Gestern sinnierte ich noch darüber*, ob man bereit wäre, gegen Belohnung eine Sportskollegin beim Studiobetreiber anzuzeigen, weil sie ihr Gerät nicht gereinigt hatte. Das hatte seinen Grund, denn ich las kürzlich in der FT, dass eine gewisse Frau Kaiser zusammen mit ihrem Ehemann von der US-Börsenaufsicht SEC eine Belohung in Höhe von sage und schreibe einer Million Dollar erhalten hatte. Frau Kaiser hatte der Behörde Informationen über den Hedgefond ihres Ex-Manns geliefert, die zu einer Zahlung von 28 Millionen Dollar wegen Insider-Tradings geführt hatten – inklusive einer Geldbuße von zehn Millionen. Man kann davon ausgehen, dass die SEC als Folge der radikalen Reformen zu Regulierung der Finanzmärkte in Zukunft noch weitaus höhere Prämien aussetzen wird. Denn die Belohnung für Frau Kaiser war nur das absolute Minimum (10 Prozent) und hätte laut Gesetz (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act) bis zu 30 Prozent der verhängten Geldbuße betragen können.
Natürlich gab es auch schon in der Vergangenheit so genannte Whistleblowers**, die uneigennützig ihren Arbeitsplatz, ihre beruflichen und privaten Kontakte riskierten, um einzig aus Gewissensgründen auf Missstände und gesetzwidriges Verhalten hinzuweisen. Diese Menschen werden auch in Zukunft nicht wegen finanzieller Anreize tätig werden.
Vielmehr werden solch hohe Belohnungen, diejenigen auf den Plan rufen, die bislang aufgrund materieller Hindernisse nicht bereit waren, gesetzwidriges Verhalten von Kollegen oder Vorgesetzten anzuzeigen. Nicht nur, weil man als Verräter und Nestbeschmutzer gebrandmarkter Arbeitnehmer ohnehin seinen Job verlieren und in der Finanzbranche vermutlich keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen würde. Oftmals sind solche Persönlichkeiten selbst in diese strafbaren Handlungen verwickelt und fühlen sich so einer „lokalen“ Gruppennorm (womöglich mit einem eigenen Belohnungssystem) verbunden. Um letztlich wieder zur gesellschaftlichen Norm „zurückzufinden“, bedarf es daher nicht nur eines monetären Anreizes, der den der lokalen Gruppennorm bei weitem übertrifft, sondern auch einer Kronzeugenregelung für Straftäter.
Bleiben noch jenseits der Normen die enttäuschten Ehefrauen und -männer, die von ihrem Partner in manch schwacher Stunde zu viel „Geschäftliches“ erfahren haben. Da Rache allein für manch einen ein niedriges Motiv ist, um dem/der Ex mit einer Anzeige eins auszuwischen, erleichtert die monetäre Versüßung den Weg zur Aufsicht.
Ein Problem stellt sich dennoch für Selbstanzeiger und Denunzianten: Die Höhe der Strafzahlung für den Schuldigen ist ungewiss und oft Gegenstand von langatmigen Vergleichen. Und so ist es fraglich, ob ein so verdientes Kopfgeld für den Rest eines zumindest materiell sorgenfreien Lebens ausreicht.
*Vgl. Beitrag über Frau Saubermann
**Das „whistleblowing“ kommt aus den USA und bedeutet so viel wie Alarm schlagen, um Fehlverhalten, Missstände, Delikte etc. an die Öffentlichkeit zu bringen. Der Whistleblower ist jedoch vom Petzer oder Denunzianten abzugrenzen – Begriffe, für die es im Angloamerikanischen keine Entsprechung gibt. Im Gegensatz zu letzteren, handelt der Whistleblower immer uneigennützig. Eine detaillierte Beschreibung ist unter http://www.vdw-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=17 zu finden.