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7. September 2010

Mein Mitstreiter Todo ist amerikanischer Staatsbürger, wohnt aber nun schon seit gut 20 Jahren in Deutschland. Trotzdem habe ich manchmal den Eindruck, dass er sich in puncto Service immer noch nicht so recht an die hiesigen Gepflogenheiten gewöhnt hat. Vor allem kommt er nicht damit zurecht, dass sich viele Verbraucherverträge einfach stillschweigend verlängern – das ist etwa so bei der Bahncard, bei meinem Fitness Club und bei einigen Internet- und Handy-Betreibern. Wenn man sich überhaupt einmal dafür entscheidet, einen solchen Vertrag, der nicht selten eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat, zu beenden, heißt es fast immer: „schriftlich bitte“. Nein, nicht per Email oder FAX. Per Post muss das schon sein im Zeitalter der modernen Telekommunikation. Einfach nur mündlich am Telefon kündigen wie in Amerika geht schon mal gar nicht.

Obgleich Todo (wie ich auch) immer wieder von seinem Internetprovider Telefonanrufe bekommt, in denen ein kostenloses Upgrade der Leitungsgeschwindigkeit oder gar mehr TV-Programme „zum gleichen Preis“ angeboten werden, ist keine zusätzliche Unterschrift erforderlich, wenn er sich dazu entschließen sollte, das gut gemeinte Angebot anzunehmen. Und weil man einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht, las Todo das Dankesschreiben seines Internetproviders, wie viele andere Konsumenten auch, nicht so richtig sorgfältig. Also bestenfalls bis zur Unterschrift des Absenders. Doch gerade im Kleingedruckten erwies sich das tolle Gratis-Upgrade als Danaergeschenk: Falls es nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen würde,  träte nämlich ohne weiteres Zutun ein Vertrag mit zwei Jahren Mindestlaufzeit samt stillschweigender Verlängerungsoption in Kraft.

Während Todo sich aufgrund seines aus den USA gewohnten Referenzpunktes „Anruf genügt“ mit Recht noch darüber aufregt, dass man sich hierzulande mit einem Haufen Papierkram herumschlagen muss, während man in anderen Kulturkreisen millionenschwere Verträge per Telefon abschließen kann, bewegt mich noch etwas anderes. Denn abseits von all den bürokratischen Hürden, vor denen mancher Verbraucher ohnehin schon kapituliert hat oder derlei Arbeit aus Faulheit gerne in die Zukunft schiebt, gibt es noch den so genannten Besitztumseffekt. Dieser alleine sorgt schon vielfach dafür, dass man selbst einmal gratis Erworbenes nicht mehr so gerne zurückgibt. Es sei denn im Tausch gegen einen noch besseren und noch länger laufenden Vertrag.

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1 Kommentar
  1. Antworten

    Horst Schmidtke

    8. September 2010

    Bezüglich der Handy- und Internetverträge verfahre ich so, dass alle, wirklich alle Verträge sofort nach Abschluss auf Vorrat gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt reicht zumeist noch eine Mail in der man die Kündigungsbestätigung anfordert. Damit verschiebt man dann das „Problem“ auf die Gegenseite, denn die muss sich abmühen einen als Kunden zu behalten. Außerdem nötigt man sich so selbst, aktuelle Angebote zu checken und vertraglich flexibel zu bleiben.

    Ich habe mal gehört, dass in Deutschland mehr Ehen geschieden als Girokonten gewechselt werden. Der Deutsche beschwert sich über zu hohe Strompreise, es wechseln aber > 50 % Rabatt in Form von Bargeld, Werkzeugen etc.

    Der Wechsel des Girokontos alle 5 Jahre kann beispielsweise dazu anregen, die Buchungsposten zu checken und ggf. gegenzusteuern/auszumisten. Eine Vielzahl von Anbietern spekuliert doch nur auf die Trägheit und kann sich damit durchmogeln, weil die Masse tatsächlich träge ist.

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Joachim Goldberg
Frankfurt am Main

Seit rund 40 Jahren beschäftigt sich Joachim Goldberg mit dem Zusammenspiel von Menschen und Märkten. Bis heute faszinieren ihn die vielen Facetten, Nuancen, Geschichten, Analysen und Hintergründe, die sich in der weißgezackten Linie auf der großen Börsenkurstafel niederschlagen. Aber erst mit der Entdeckung der psychologischen Einflüsse auf die Finanzmärkte meint der studierte Bankfachwirt und frühere Devisenhändler dem, was die Welt der Finanzen antreibt und bewegt, nahe gekommen zu sein.

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