Eine eindrucksvolle Euro-Erholung?
EUR USD (1,1265) Bemerkenswert war gestern der Sprung des Euro. Immerhin hatte er damit praktisch die Kursverluste der vergangenen beiden Handelstage wettgemacht. Angesichts der Serie von Tagesverlusten an vier Tagen – von Dienstag bis Freitag vergangener Woche – war das tatsächlich eine eindrucksvolle Leistung. Aber lassen wir die Kirche im Dorf: Der Kursgewinn des Euro betrug gegenüber dem Dollar gerade einmal 0,6 Prozent.
Ermutigendes und…
Da fällt es schwer, eine plausible Begründung für die Entwicklung am gestrigen Handelstag zu finden. War der Euro deshalb relativ stark, weil sich eine Einigung in der festgefahrenen Situation zwischen EZB und dem hiesigen Bundesverfassungsgericht in Sachen Anleihekäufe[1] anzubahnen scheint? Auf der anderen Seite kann man die Stimmung an den Aktienmärkten auch nicht als so risikofreudig bezeichnen, dass sich gestern nach herrschender Meinung der Kommentatoren eine Abschwächung des Dollar hätte rechtfertigen lassen.
…Wahlkampfgetöse
Denn vor allen Dingen in den USA wollten die Aktienhändler nicht so recht die positive Haltung Larry Kudlows teilen. So zeigte sich der ökonomische Chefberater der Trump- Administration in seinem gestrigen Interview mit CNBC fest davon überzeugt, dass sich keine zweite Corona-Welle in den USA ausbreiten und sich neue Ausbrüche lediglich auf einige Gefahrenherde, sogenannte „hot spots“, beschränken würden. Ein Statement, dass man angesichts der Entwicklung bei den Neuinfektionen in den USA allerdings als Wahlkampfgetöse verbuchen muss.
Jedenfalls hat die gestrige Erholung des Euro dem kurzfristigen Aufwärtstrend, der sich zwischen 1,1165 und 1,1550 bewegt, geholfen. An ihre frühere Trenddynamik dürfte die Gemeinschaftswährung allerdings erst wieder anschließen, wenn nunmehr mindestens 1,1325/30 überwunden wird.
Hinweise
Alle genannten Preisniveaus verlieren ab einer bestimmten Durchstoßgröße ihre Gültigkeit. Diese beträgt für EUR/USD 5 Stellen.
[1] Das Bundesverfassungsgericht hatte das im März 2015 aufgelegte EZB-Kaufprogramm für Staatsanleihen der Euro-Länder als teilweise verfassungswidrig eingestuft und dessen „Verhältnismäßigkeit“ bezweifelt.