Atomstrom-Auktion II: Ein Fluch für den Gewinner?
Jenseits der gestrigen Vorbehalte ist natürlich das Auktionsverfahren für den Verkäufer, die Bundesregierung, am günstigsten. Damals, bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, ist wie bei vielen Auktionen das Commitment der Bieter so richtig eskaliert. Im Grunde wusste zwar niemand so genau, was eine Lizenz tatsächlich wert war – und welche Folgekosten sie mit sich bringen würde. Man musste aber dabei sein. Die erfolgreichen Bieter von einst hat deswegen, wie es der Ökonom Richard Thaler einmal ausdrückte, der „Fluch des Gewinners“ ereilt. Denn auch für UMTS wurde, wie sich später herausgestellte, zu viel bezahlt.
Doch im Falle der Atomstrom-Auktion ist der Wert des zu versteigernden Objekts für die Bieter wesentlich besser zu berechnen. Auch geht es nicht um etwas „Großes“ wie damals, wo die Euphorie der Börsenhausse alle erfasst hat. Und damit ist auch die Gefahr, dass ein zu hoher Preis für die Rechte bezahlt wird, bedeutend niedriger als im Falle UMTS. Herr Schäuble sollte sich also nicht zu früh die Hände reiben. Und wenn doch, dann habe ich Angst um meine Stromrechnung.