Der Goldraub von 1933
Das Thema “Schuldendeckel“ in den USA hat in diesem Jahr recht wenig Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Aber nicht zu Unrecht weist das US-Finanzministerium auf seiner Homepage darauf hin, welche katastrophalen Folgen es nach sich zöge[1], sollte im Kongress keine Einigung über die Anhebung der Schuldenobergrenze – die verfassungsgemäße Deckelung der US-Staatsverschuldung – erzielt werden können. Denn damit würde die Regierung erstmals in der Geschichte ihres Landes ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, zu denen die Bedienung ihrer Schulden gehört.
Tatsächlich hält sich die Legende, die USA seien bei der Tilgung ihrer Schulden noch nie in Verzug geraten, ausgesprochen hartnäckig. Und so wird von offizieller Seite immer wieder gerne betont, dass dies einer der Gründe sei, weshalb US-Staatsanleihen gerade in Krisenzeiten als sicherer Hafen besonders gesucht seien.
Doch die historische Wahrheit ist eine andere.[2]
So weist etwa eine Gruppe von Wissenschaftlern in einem jüngst erschienenen Arbeitspapier darauf hin[3], dass die USA am 5. Juni 1933 unter der ersten Amtszeit von Franklin D. Roosevelt ihre Schulden einseitig restrukturiert – öffentliche und private Schulden summierten sich zu jener Zeit auf fast das 1,7-fache des Bruttoinlandsprodukts – und den Investoren einen hohen Verlust beschert hätten. Und zwar rückwirkend. Gleichzeitig wurden so genannte Goldklauseln, die sicherstellen sollten, dass Schulden in Golddollar zu begleichen seien, sowohl für staatliche als auch private Schulden abgeschafft. Und es sollte nur etwas mehr als ein halbes Jahr dauern, bis der US-Dollar um gut 40 Prozent abgewertet wurde – im Gegenzug stieg der Preis für eine Unze Gold von 20,67 auf 35 $. Mit anderen Worten: Die Investoren bekamen für ihre Anleihen abgewertete US-Dollars zurück.
Mehr noch segnete das oberste Bundesgericht im Februar 1935 mit einer knappen Entscheidung die Aufhebung der Goldklauseln als verfassungsgemäß ab. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Präsident Roosevelt bereits am 5. April 1933, er war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal einen Monat im Amt, anordnete, Privatpersonen und Unternehmen hätten innerhalb von drei Wochen – also zwei Monate vor Abschaffung der Goldklauseln – all ihre Goldbestände an die Regierung zum damals noch niedrigen offiziellen Preis von 20,67 $ pro Unze zu verkaufen.
Aus heutiger Sicht mag dieser unsägliche Vorgang als Warnung an alle Gold-Bugs gelten, sich im Ernstfall nicht auf die trügerische Sicherheit des Edelmetalls zu verlassen, falls es erneut zu einer Weltwirtschaftskrise käme. Mich aber interessiert neben dieser Form des Goldraubs vielmehr das, was sich an den Anleihemärkten nach Abschaffung der Goldklauseln abgespielt haben dürfte. Denn besagtes Arbeitspapier, dessen Autoren sich dankenswerterweise sehr intensiv mit den zur Verfügung stehenden Marktdaten beschäftigen, fördert einige erstaunliche Erkenntnisse zutage.
„Vergeben und vergessen“?
Mit der Abschaffung der Goldklauseln waren Auslandsanleihen Großbritanniens (das Vereinigte Königreich hatte sich bereits 1931 vom Goldstandard verabschiedet), Frankreichs und der Schweiz so stark nachgefragt („flight into quality“), dass die Renditen der auf Dollar lautenden Anleihen um mehrere Prozentpunkte einbrachen. Sie tendierten gegen Null und tauchten teilweise sogar deutlich – britische Bonds „rentierten“ mit minus 2,0 Prozent! – in negatives Terrain ein. Der Außenwert des US-Dollar stürzte gegenüber den besagten Valuten außerdem dramatisch ab.
Weitaus erstaunlicher ist jedoch, dass das Schatzamt kaum Probleme hatte, neue Anleihen loszuwerden – nach der Abschaffung der Goldklauseln waren die Auktionen des Finanzministeriums genauso überzeichnet wie zuvor! Denn eigentlich hätte den USA der Zugang zu den Kapitalmärkten zumindest für einige Zeit erschwert, wenn nicht gar verwehrt bleiben müssen. Denn eine derartig einseitige Umstrukturierung von Schulden, ein Vertragsbruch im weitesten Sinne, hätte eigentlich zu einer stärkeren Verunsicherung der Anleihegläubiger führen müssen. Stattdessen zogen die Renditen für US-Staatsanleihen nur für einige Monate und auch nicht sonderlich stark an.
Allerdings darf nicht vergessen werden, dass in den 1930er Jahren das Gros der US-Staatsanleihen von heimischen Investoren gehalten wurde, denen nicht nur eine gewisse patriotische Haltung unterstellt werden könnte. Da die Anleihen in US-Dollar zurückgezahlt wurden, dürfte deren Wertverlust erst offenbar geworden sein, sobald man mit ihnen etwa im Ausland bezahlen wollte. Oder wenn man mit einem Blick des Bedauerns seine Aufmerksamkeit auf den starken Anstieg des Goldpreises gerichtet hätte. Gold, das man aber ohnehin nicht mehr besitzen durfte. Insofern stellte sich auch keine Reue (regret) bei den meisten Enteigneten ein.
Anscheinend gab es kaum Proteste der Gläubiger, deren Anleihen immerhin unfreiwillig restrukturiert wurden. Fällige Anleihen wurden, so die Auswertung der Daten durch die NBER-Forscher, ohne großes Aufhebens (in etwa 80 Prozent der Fälle) durch neue, oft sogar länger laufende Bonds ersetzt. Frei nach dem Motto: „Vergeben und vergessen“.
Hoffen auf das Wunder
Nicht minder verrückt wird die ganze Geschichte, wenn man bedenkt, dass US-Staatsanleihen ohne Goldklausel vor der drastischen Abwertung des Dollar auf gleichem Niveau rentierten wie Anleihen, die mit solch einer Klausel versehen waren. Danach wurden Goldanleihen mit einem Aufschlag gegenüber Anleihen ohne Klausel gehandelt. Und dieser Aufschlag hielt sich sogar, nachdem das oberste Bundesgericht die Abschaffung der Goldklauseln für rechtens erklärt hatte. Offenbar glaubten die Investoren, dass die USA eines Tages zum Goldstandard zurückkehren würden, sobald sich die ökonomische Situation wieder gebessert hätte. Oder dass sich – was sich als haltlose Hoffnung herausstellen sollte – das oberste Bundesgericht doch noch zu einer Ausgleichszahlung für die Inhaber von Goldanleihen durchringen könnte.
Am Ende zeigt sich zweierlei. Zum einen die Bereitschaft der Menschen, an offensichtlich schal gewordenen Engagements manchmal sehr lange festzuhalten und im Zweifel sogar so zu tun, als ob nichts geschehen wäre. Wahrscheinlich wurde die Abwertung der Dollar-Anleihen im Inland aber überhaupt nicht wahrgenommen, denn als Sicherheit spielte Gold nach der Aufforderung, es an den Staat verkaufen, keine Rolle mehr. So gesehen saßen alle Investoren und Gold-Bugs im gleichen Boot – ihre relative Position hatte sich nicht geändert.
Die zweite Erkenntnis ist jedoch, dass es für den Ernstfall keine überlegene Anlageklasse oder eine ökonomische Versicherung gegen Desaster gibt, wenn es denn dazu kommen sollte. Vielmehr lehrt die Geschichte, dass sich die Zuversicht, eine Kontrolle zu besitzen, als Illusion erweist.
[1] http://www.treasury.gov/initiatives/Pages/debtlimit.aspx
[2] Dies gilt für die USA auf Bundesebene – einzelne Bundesstaaten kamen während der vergangenen beiden Jahrhunderte durchaus nicht immer ihren Zahlungsverpflichtungen nach
[3] Edwards, S.,Longstaff, F. A. und Marin, A. G. (November 2015): The U.S. Debt Restructuring of 1933:Consequences and Lessons, Working Paper 21694, NATIONAL BUREAU OF ECONOMIC RESEARCH, Cambridge, MA 02138, USA