In der Commitment-Falle?
Die Zeitung Die Welt[1] hat jüngst ganz richtig festgestellt, dass sowohl zwischenmenschliche Beziehungen als auch Geldangelegenheiten kompliziert sind. Auf jeden Fall kann man sagen, dass diesbezügliche Entscheidungen auffallende Ähnlichkeiten aufweisen. In dem besagten Artikel ging es zunächst darum, wer eigentlich beim ersten Rendezvous die Rechnung begleichen soll. Dabei beruft sich Die Welt auf eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa (zusammen mit der Gothaer Versicherung). Demzufolge gibt es zwischen Frauen und Männern unterschiedliche Ansichten, wer beim ersten Date die Rechnung übernehmen soll. Denn im Durchschnitt bestehen in Deutschland 59 Prozent der Frauen darauf, die Kosten zu teilen, während 60 Prozent der Männer – im Alter zwischen 30 und 44 Jahren sind es sogar 68 Prozent – die Rechnung für Speisen und Getränke alleine übernehmen möchten.
Dabei dürfte den wenigsten Herrschaften bewusst sein, dass sie mit der Übernahme der Kosten für ein romantisches Dinner zu zweit eine gewisse Bindung an ebendiese Entscheidung (Commitment) eingehen. Und diese Bindung wird mit jedem weiteren materiellen, aber auch psychischen Einsatz immer stärker – manchmal wird sogar eine lebenslängliche Beziehung daraus. Mit anderen Worten: Derjenige der beim ersten Date die Rechnung übernimmt, sitzt, ohne das vielleicht zu ahnen, ganz schnell in der Commitment-Falle. Denn letztlich soll sich der Einsatz ja auch gelohnt haben. Und dafür bringt man möglicherweise jede Menge weiterer „Opfer“.
Derjenige hingegen, der beim ersten Date eingeladen wird, hat es selbst in der Hand. Wenn sie/er sich einladen lässt, steigen die Chancen, dass sich aus dem ersten Treffen mehr entwickelt. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall auf getrennte Rechnungen bestehen. Weil eine Kostenteilung das jeweilige Commitment und die Folgekosten immerhin verringert.
Um Commitments geht es übrigens auch bei der wöchentlichen Sentiment-Erhebung der Börse Frankfurt, die ich wie jeden Mittwoch (HIER) kommentieren darf.
[1] Gelesen in der Internetausgabe vom 28. April 2016