Märkte Politik Wirtschaft

Volksentscheid und eine vergessene Verfassung

am
1. November 2011

Nun hat es also der griechische Premierminister Georgios Papandreou fertig gebracht, die Beschlüsse des EU-Gipfels der vergangenen Woche durch Ankündigung eines Volksentscheids in Gefahr zu bringen. Obgleich er selbst an diesen Verhandlungen teilgenommen hatte. Die erste Reaktion der Akteure an den Finanzmärkten: Schockstarre. Und dann kam was kommen musste – eine massive Verkaufswelle von Aktien.

Die erste Frage ich mir gestellt habe, war: „Darf der das überhaupt?“ Denn ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass ein von Krisen und Schulden gebeuteltes Volk wie das der Griechen noch imstande sein dürfte, einem noch so gearteten Lösungsvorschlag der EU unvoreingenommen gegenüber zu stehen. Zumal 60 % der Bürger laut einer Umfrage vom vergangenen Samstag die Beschlüsse des EU-Gipfels als negativ oder als „wahrscheinlich negativ“ einstuften.

Und siehe da, ein Blick in Art. 44, Abs. 2 der griechischen Verfassung [1] bringt folgendes zu Tage: „…der Präsident der Republik kann durch Verordnung eine Volksabstimmung auch über schon verabschiedete Gesetzesentwürfe zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen – außer, wenn sie die öffentlichen Finanzen betreffen – anberaumen, falls dies von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten auf Vorschlag von zwei Fünfteln gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Gesetz zur Anwendung dieses Absatzes beschlossen wurde…“

Ich bin kein Jurist, aber ich frage mich natürlich, wie es sein kann, dass ein so wichtiger Artikel der Verfassung offenbar einfach übersehen wird. Aber nachdem hierzulande vor ein paar Tagen 55,5 Milliarden Euro in einer Bilanz auftauchten, könnte es doch sein, dass man in der Hitze des Gefechts nicht richtig in das Gesetzbuch geguckt hat. Oder hat Papandreou womöglich eine ganz andere Strategie? Denn neben des ausdrücklichen Verbotes über ein Referendum zu öffentlichen Finanzen, verfügt der Premierminister ohne Stimmen der Opposition auch nicht über die erforderliche Mehrheit von drei Fünfteln der Abgeordneten, um den Volksentscheid überhaupt ins Rollen zu bringen.

So gesehen, sehen griechische Staatsanleihen heute recht günstig aus.



[1]

Verfassungen der Welt: http://www.verfassungen.eu/griech/verf75.htm. Die Verfassung der Griechischen Republik vom 9. Juni 1975 in Kraft getreten am 11. Juni 1975, geändert durch Gesetz vom 12. März 1986, Gesetz vom 16. April 2001

 

THE CONSTITUTION OF GREECE, In the name of the Holy and Consubstantial and Indivisible Trinity THE FIFTH REVISIONARY PARLIAMENT OF THE HELLENES RESOLVES PART ONE BASIC PROVISIONS. Translation of provisions of the Constitution of Greece amended in 2001 was made by Klitos Paraskevopoulos and Prokopis Sofras.

Vgl.:

http://www.concourt.am/armenian/legal_resources/world_constitutions/constit/greece/greece-e.htm

 

 

 

SCHLAGWÖRTER
ÄHNLICHE BEITRÄGE
11 Kommentare
  1. Antworten

    Sandro Valecchi

    1. November 2011

    Der Ausstieg Griechenlands aus der Euro-Währungszone hat begonnen, Griechenland kann in Zukunft nicht mehr Euro-Mitglied sein. Der finnische Europaminister bringt es auf den Punkt: „Griechenland kann nicht mehr im Euro verbleiben!“

    Der 01.11.2011 beginnt mit einer Nachricht aus Griechenland, die alle Marktbeobachter fassungslos macht. „Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine Überreaktion des Euro-Mitgliedstaates Finnland, sondern die völlig überraschende Initiative der griechischen Regierung – Volksentscheid + Referendum – erfordert eine Neubewertung der Lage“, sagt Analyst Sandro Valecchi. Mit einem Paukenschlag kündigte Ministerpräsident Giorgos Papandreou über die Medien an, nunmehr die Bevölkerung Griechenlands darüber entscheiden lassen, ob es die mit den EU-Hilfen verbundenen Sparauflagen akzeptieren kann und wird.
    „Die Antwort steht bereits schon jetzt und heute fest“, meint Analyst Sandro Valecchi: „Die Mehrheit der Griechen kann und wird die durchaus strengen Auflagen der EU und die damit verbundenen, einschneidenden Maßnahmen hinnehmen oder verkraften. Das war’s, das Spiel ist aus.“

    Zwar glauben einige politische Analysten, der griechische Staatschef „Papandreou pokert hoch“, es sei allerdings der einzig gangbare Weg, gleichgültig wie groß das Risiko des Scheiterns der Volksabstimmung auch immer sein möge. Dies verkennt allerdings völlig die Lage mit Focus auf Stabilität und Vertrauensbildung innerhalb der Märkte in der EU und mit Außen- sowie Wechselwirkung auf die internationalen Märkte.

    Falsches Timing. Papandreou hätte bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt eine Volksabstimmung innerhalb Griechenlands über die Kardinalfrage „zum Verbleib Griechenlands als Mitglied der Euro-Währungszone“ ansetzen können, um so den anderen EU-Partner Gelegenheit zu geben, sich auf die Situation eines zeitlich geordneten Ausstiegs aus dem Euro vorbereiten zu können. Die EU-Staaten zeichnen sich durch ihre gereiften, erprobten und beständigen Demokratien aus. Papandreou signalisiert „experimentelle Demokratie“, ohne – anscheinend zu wissen – welche Zielstellung in Griechenland verfolgt wird. Bislang sah es so aus, als verfolge Griechenland die entschlossene Zielstellung, im Euro zu bleiben, koste es, was es koste, komme, was immer kommen wolle.

    „Mein Problem ist, das Land zu retten“, erklärte Ministerpräsident Giorgos Papandreou am 27.09.2011 im Rahmen seines Besuchs in Berlin: „Ich kann garantieren, dass Griechenland allen seinen Verpflichtungen nachkommen wird“, versprach Griechenlands Ministerpräsident der EU.

    Allen Marktbeobachtern war klar: Haushaltsdisziplin, Zwischenfinanzierung, Sanierung der Staatsfinanzen und ein Plan zum Wiedererstarken der Ökonomie in Griechenland stellt Ministerpräsident Giorgos Papandreou vor eine Mammutaufgabe. Neben der demonstrativen Zuversicht, für die Bundeskanzlerin Angela Merkel wirbt, muss Griechenlands Ministerpräsident Giorgos Papandreou Überzeugungsarbeit leisten. Es geht seit Monaten um die Kernfrage: Kann Griechenland diese ehrgeizigen Sparziele einhalten und den Weg in die Zukunftsfähigkeit als Euro-Mitgliedstaat beschreiten?

    Regierungschef Papandreou handelt eigenmächtig, ohne sich mit den EU-Partnern abzustimmen und das ist vor allem in dieser Situation töricht und gleich einem irreparablen Vertrauensschaden gleichzusetzen. Griechenland bietet Irrationalität und Unberechenbarkeit, zumindest aus der Sicht Dritter, in einer der schwersten Krisen der EU an.

    „Für Griechenland scheint der Euro wohl mehr oder weniger eine Art EXPERIMENT gewesen zu sein. Nun gut, neue Lage und neue Lagebeurteilung: ein geordneter Ausstiegsplan für Griechenland aus der Euro-Währung muss her, je schneller, desto besser“, fasst Analyst Sandro Valecchi diese tragischen Ereignisse um die Einleitung des Ausstieges von Griechenland aus dem Euro zusammen.

    V.i.S.d.R.
    Es handelt sich um eine Einzelmeinung des Verfassers,Sandro Valecchi, Analyst, dass Griechenland den Euro verlassen wird (was von anderen Marktbeobachtern nicht geteilt werden muss).

  2. Antworten

    Jean Philippe

    1. November 2011

    Na sowas:
    Nicht so gesehen haben die Grichen ja feine Rechte:
    Volksentscheid!!!

    Da werden die europäischen Diktatoren und Ihre Speerspitze in Form der mächtigsten Frau der Welt aber gucken.

    Wie es aussieht, hat der Meister sie wohl an der Nase herum geführt… ?

    Und ich als Deutscher sollte mir mal ernsthafte Gedanken um meine Rechte machen:

    Volksentscheid???

    Was für ein schönes Wort!

    Kommt gleich nach Freiheit!!!

    Oder… ???

  3. Antworten

    Simonlive247

    1. November 2011

    Danke für die Recherche. Vermisse das bei den etablierten Medien

  4. Antworten

    HaWe

    10. November 2011

    Dieser Artikel ist grob irreführend. Der zitierte Satz aus der griechischen Verfassung bezieht sich nur auf Volksabstimmungen über *schon verabschiedete* Gesetzesentwürfe. Volksabstimmungen zu neuen (also noch nicht verabschiedeten) Gesetzen sind jedoch auch in Finanzfragen möglich.

    • Antworten

      Joachim Goldberg

      10. November 2011

      Dank für Ihren interessanten Hinweis. Ich lese die entsprechende Stelle in der griechischen Verfassung anders, nämlich so, wie ich es in meinem Blog dargelegt habe. Vielleicht können Sie mir erklären, woher Sie die Sicherheit nehmen, dass Ihre Interpretation die allein gültige ist, während meine „grob irreführend“ sein soll.

  5. Antworten

    HaWe

    10. November 2011

    Ich zitiere hier einmal die entscheidende Stelle aus Artikel 44, Absatz 2 der griechischen Verfassung (man beachte das Wörtchen „auch“ im zweiten Satz):

    „Der Präsident der Republik kann nach Beschluß der absoluten Mehrheit der Abgeordneten, der auf Vorschlag des Ministerrates gefaßt wird, durch Verordnung die Durchführung einer Volksabstimmung über besonders wichtige nationale Fragen anberaumen. Der Präsident der Republik kann durch Verordnung eine Volksabstimmung auch über schon verabschiedete Gesetzesentwürfe zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen – außer wenn sie die öffentlichen Finanzen betreffen – anberaumen, falls dies von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten auf Vorschlag von zwei Fünfteln gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Gesetz zur Anwendung dieses Absatzes beschlossen wurde.“

    Die beiden Sätze behandeln offensichtlich zwei verschiedene Sachverhalte: Während durch den ersten Satz Volksabstimmungen über „besonders wichtige nationale Fragen“ erlaubt werden, ermöglicht der zweite Satz Volksabstimmungen über „schon verabschiedete Gesetzesentwürfe zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen“.
    Auch die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Optionen sind verschieden. Zum Beispiel reicht im ersten Fall die absolute Mehrheit (!) der Abgeordneten aus, während im zweiten Fall drei Fünftel der Gesamtzahl der Abgeordneten zustimmen müssen.

    Ich sehe hier wenig Spielraum für Interpretationen. Desweiteren gehe ich davon aus, dass im aktuellen Fall nicht über bereits verabschiedete Gesetze, sondern über noch zu beschließende Maßnahmen abgestimmt worden wäre. Es wäre also nicht die zweite, sondern die erste Option anwendbar gewesen.
    Warum glauben Sie, dass der erste Satz hier nicht hätte herangezogen werden können?

    Es ist schon recht mutig, Papandreou zu unterstellen, er habe den Artikel 44 der griechischen Verfassung „übersehen“, denn schließlich ist es gerade dieser Artikel, auf den er sich bei der Anordnung der Volksabstimmung hätte berufen können.

    • Antworten

      Joachim Goldberg

      11. November 2011

      Ich lese den Artikel 44, Abs. 2 zweigeteilt: Einmal

      (2) Der Präsident der Republik kann nach Beschluss der absoluten Mehrheit der Abgeordneten, der auf Vorschlag des Ministerrates gefasst wird, durch Verordnung die Durchführung einer Volksabstimmung über besonders wichtige nationale Fragen anberaumen… „besonders wichtige nationale Fragen“ ist also ein Komplex über den abgestimmt werden kann.

      Dann fährt der Gesetzgeber fort: „… Der Präsident der Republik kann durch Verordnung eine Volksabstimmung auch über schon verabschiedete Gesetzesentwürfe zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen – außer wenn sie die öffentlichen Finanzen betreffen – anberaumen, falls dies von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten auf Vorschlag von zwei Fünfteln gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments und dem Gesetz zur Anwendung dieses Absatzes beschlossen wurde…

      „auch [im Sinne von „sogar“!]über schon verabschiedete Gesetzesentwürfe“ bedeutet für mich, dass sowohl noch nicht verabschiedete als auch schon verabschiedete Gesetzesentwürfe gemeint sind. Wenn nur bereits verabschiedete Entwürfe gemeint gewesen wären, dann hätte es des Zusatzes „zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen“ nicht bedurft.
      Wie schon gesagt: Ich bin weder Jurist noch des griechischen mächtig…

  6. Antworten

    HaWe

    10. November 2011

    P.S.: Um es klar herauszustellen:
    Nur im zweiten Satz des oben zitierten Auszugs, also nur in Bezug auf schon verabschiedete Gesetzesentwürfe zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen, wird die Möglichkeit der Volksabstimmung auf solche Fragen eingeschränkt, welche nicht die öffentlichen Finanzen betreffen.
    Im ersten Satz, also in Bezug auf besonders wichtige nationale Fragen, gibt es keine solche Einschränkung.

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Joachim Goldberg
Frankfurt am Main

Seit rund 40 Jahren beschäftigt sich Joachim Goldberg mit dem Zusammenspiel von Menschen und Märkten. Bis heute faszinieren ihn die vielen Facetten, Nuancen, Geschichten, Analysen und Hintergründe, die sich in der weißgezackten Linie auf der großen Börsenkurstafel niederschlagen. Aber erst mit der Entdeckung der psychologischen Einflüsse auf die Finanzmärkte meint der studierte Bankfachwirt und frühere Devisenhändler dem, was die Welt der Finanzen antreibt und bewegt, nahe gekommen zu sein.

Archiv