Es muss gestern tatsächlich für Finanzmarktakteure eine Schrecksekunde gegeben haben, als bekannt wurde, dass das Bundesverfassungsgericht das Programm der EZB, Staatsanleihen in Billionenhöhe anzukaufen, in Teilen für verfassungswidrig erklärte. Und sollte die EZB nicht innerhalb von drei Monaten überzeugende Begründungen liefern, die eine Verhältnismäßigkeit des Programms nachweist, darf sich die Deutsche Bundesbank in Zukunft nicht mehr an den Anleihekäufen beteiligen. Allerdings – dies hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts...